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   FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12   

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FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12 (https://dejure.org/2015,25335)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.02.2015 - 3 K 135/12 (https://dejure.org/2015,25335)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 3 K 135/12 (https://dejure.org/2015,25335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002, § 4d Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG - Betriebliche Veranlassung für Zuwendung an Unterstützungskasse - Einhalten der Mindest(rest)dienstzeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit der einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfrieren der Direktzusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Stand des erdienten Anspruchs und Erteilung einer rückgedeckten Unterstützungskassenzusage mit Wirkung für die Zukunft: vor § 8 Abs. 3 S. 2 KStG vorrangige Anwendung von § 4d Abs. 1 S. 1 ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfrieren der Direktzusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Stand des erdienten Anspruchs und Erteilung einer rückgedeckten Unterstützungskassenzusage mit Wirkung für die Zukunft: vor § 8 Abs. 3 S. 2 KStG vorrangige Anwendung von § 4d Abs. 1 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.09.2008 - I R 62/07

    Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    Die Frist von zehn Jahren ist nach der BFH-Rechtsprechung mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne einer allgemein gültigen zwingenden Voraussetzung zu verstehen (BFH-Urteil vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39, m.w.N.).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist dies deshalb auch dann anzunehmen, wenn der Zehnjahreszeitrum nicht erreicht werden sollte (BFH-Urteil vom 23. September 2008 I R 62/07, a.a.O.).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen ebenso wie bei einer erstmaligen Zusage der besonderen Begründung, etwa wenn dem Geschäftsführer ein Festbetrag als Pension zugesagt wurde, der sich infolge erheblicher Steigerung der Lebenshaltungskosten nunmehr zur Alterssicherung als unzureichend erweist (BFH-Urteil vom 23. September 2008 I R 62/07, a.a.O., m.w.N.).

    Anders als im Fall, der dem BFH-Urteil vom 23. September 2008 I R 62/07 zugrunde lag, wurde im Streitfall die ursprüngliche Zusage nicht in der Weise modifiziert, dass die monatliche Rente im Versorgungsfall um mehrere Prozentpunkte (Bemessungsgrundlage: das letzte Bruttogehalt) erhöht wurde.

    (d) Was den Hinweis auf eine Lücke in der Altersversorgung angeht, so kann dem von der Klägerin zitierten BFH-Urteil vom 23. September 2008 I R 62/07, a.a.O. nur der Ausnahmefall entnommen werden, dass sich ein zugesagter Festbetrag infolge erheblicher Steigerung der Lebenshaltungskosten nunmehr zur Alterssicherung als unzureichend erweist.

  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    bb) Was das Verhältnis zwischen § 4 Abs. 5 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG angeht, so besteht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zwischen ihnen kein Rangverhältnis; beide Vorschriften sind vielmehr solange nebeneinander anwendbar, wie ihre Rechtsfolgen nicht voneinander abweichen (BFH-Urteile vom 07. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536, BFH/NV 2007, 1230 und vom 04. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; Gosch, KStG, 2. Auflage, § 8 Rz 184 f., m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2007 - I R 27/05

    Aufwendungen für Segeljachten und Oldtimer-Flugzeuge nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    bb) Was das Verhältnis zwischen § 4 Abs. 5 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG angeht, so besteht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zwischen ihnen kein Rangverhältnis; beide Vorschriften sind vielmehr solange nebeneinander anwendbar, wie ihre Rechtsfolgen nicht voneinander abweichen (BFH-Urteile vom 07. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536, BFH/NV 2007, 1230 und vom 04. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; Gosch, KStG, 2. Auflage, § 8 Rz 184 f., m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 76/13

    Pensionszusage: verdeckte Gewinnausschüttung infolge Ausscheidens des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des I. Senats des BFH, der sich das erkennende Gericht anschließt, kann eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilten Pensionszusage u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 I R 76/13, BFHE 246, 166, BFH/NV 2014, 1672; vom 27. November 2013 I R 17/13, BFH/NV 2014, 731; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 79/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    Hierfür gelten allerdings grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für Direktzusagen, die auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen sind (vgl. Hieb/Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4d Anm. 53; Gosch, KStG, 2. Auflage, § 8 Rz 991; zur Anwendung der sog. Überversorgungsgrundsätze vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940; BFH-Beschluss vom 08. Oktober 2008 I B 72/08, nicht amtlich veröffentlicht; Finanzgericht München, Urteil vom 22. Februar 2008 7 K 422/08, DStRE 2008, 1182).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    Hierfür gelten allerdings grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für Direktzusagen, die auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen sind (vgl. Hieb/Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4d Anm. 53; Gosch, KStG, 2. Auflage, § 8 Rz 991; zur Anwendung der sog. Überversorgungsgrundsätze vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940; BFH-Beschluss vom 08. Oktober 2008 I B 72/08, nicht amtlich veröffentlicht; Finanzgericht München, Urteil vom 22. Februar 2008 7 K 422/08, DStRE 2008, 1182).
  • BFH, 06.04.2005 - I R 27/04

    VGA: Geschäftsführer-Gehalt, kurzfristige Verdoppelung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    Dies zumal nach dem Anstellungsvertrag keine Verpflichtung zur kontinuierlichen Gehaltsanpassung nach Ertragslage bestand und der Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der Gewinntantieme ohnehin an der guten Ertragslage Teilhabe hatte (vgl. BFH-Urteil vom 06. April 2005 I R 27/04, BFH/NV 2005, 1633).
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/13

    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des I. Senats des BFH, der sich das erkennende Gericht anschließt, kann eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilten Pensionszusage u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 I R 76/13, BFHE 246, 166, BFH/NV 2014, 1672; vom 27. November 2013 I R 17/13, BFH/NV 2014, 731; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.10.2008 - I B 72/08

    Bemessung von Pensionsrückstellungen - Fehlen von Entscheidungsgründen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    Hierfür gelten allerdings grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für Direktzusagen, die auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen sind (vgl. Hieb/Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4d Anm. 53; Gosch, KStG, 2. Auflage, § 8 Rz 991; zur Anwendung der sog. Überversorgungsgrundsätze vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940; BFH-Beschluss vom 08. Oktober 2008 I B 72/08, nicht amtlich veröffentlicht; Finanzgericht München, Urteil vom 22. Februar 2008 7 K 422/08, DStRE 2008, 1182).
  • FG Bremen, 08.05.2008 - 1 K 63/07

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage; Beurteilung einer Sonderzahlung als

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
    Der Erdienenszeitraum ist durchgängig strikt und "punktgenau" zu verstehen (vgl. Gosch, KStG, § 8 Rz 1100; Finanzgericht Bremen, Urteil vom 08. Mai 2008 1 K 63/07 (1), EFG 2008, 1324; Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2000 3 (1) K 162/98, EFG 2002, 1478; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 27. Oktober 1997 8290/96, EFG 1998, 595).
  • FG München, 23.04.2003 - 7 K 3089/01

    Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.09.2000 - 3 (1) K 162/98

    Pensionszusage einer GmbH zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei

  • FG München, 22.02.2008 - 7 K 422/08

    Geltung der sog. Überversorgungsgrundsätze des § 6a Abs. 3 Satz 4 EStG für

  • FG Hamburg, 28.02.2013 - 3 K 146/12

    Finanzgerichtsordnung: Fehlende Bestimmtheit des Klagebegehrens und mangelnde

  • FG Berlin, 27.10.1997 - 8290/96
  • BFH, 20.07.2016 - I R 33/15

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2015  3 K 135/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt ging --in den Grenzen des Verböserungsverbots-- davon aus, dass die gesamten Zuwendungen der Klägerin an die Unterstützungskasse nach den Vorgaben des § 4d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG) nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (Urteil vom 25. Februar 2015  3 K 135/12).

  • FG Köln, 06.04.2017 - 10 K 2310/15

    Körperschaftsteuer: Erdienung einer Pensionszusage bei Weiterbeschäftigung des

    Er hat insoweit die Vorinstanz (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.05.2015 - 3 K 135/12, juris) bestätigt, welche die gesamte Unterstützungskassenzusage und nicht nur den im Urteilsfall im Zuge des Durchführungswechsels vereinbarten Erhöhungsbetrag als vGA angesehen hatte, da die Erdienbarkeit von 10 Jahren im Zeitpunkt der Übertragung auf die Unterstützungskasse nicht mehr gewährleistet war.
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